Rechtsprechung
FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 896/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Einnahmen i.S.d. § 5 Abs.2 a Einkommenssteuergesetz (EStG); Erfordernis der Veranlassung durch den Betrieb zur Bejahung des Einnahmenbegriffes; Möglichkeit der Passivierung von Verbindlichkeiten einer Kommanditgesellschaft (KG) erst nach Aufnahme eines ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 5 Abs. 2a § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Begriff der "Einnahmen" i.S.d. § 5 Abs. 2a EStG; Beteiligung eines erst beigetretenen Kommanditisten an Verlusten, die erst durch dessen Beitritt in Folge der Passivierung von nunmehr zurückzuzahlenden Verbindlichkeiten entstehen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Begriff der "Einnahmen" i.S.d. § 5 Abs. 2a EStG - Beteiligung eines erst beigetretenen Kommanditisten an Verlusten, die erst durch dessen Beitritt in Folge der Passivierung von nunmehr zurückzuzahlenden Verbindlichkeiten entstehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 896/04
- BFH, 20.09.2007 - IV R 68/05
Papierfundstellen
- EFG 2007, 906
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 17.12.1998 - IV R 21/97
Rückstellung bei bedingter Rückzahlungsverpflichtung
Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 896/04
Schließlich ist bei der Auslegung zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Regelung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes reagiert hat, der in einzelnen Fällen (vgl. BFH, Urteile vom 20. September 1995, X R 225/93, BStBl. II 1997, 320; vom 03. Juli 1997, IV R 49/96, BStBl. II 1998, 244; Urteil vom 17. Dezember 1998, IV R 21/97, BStBl II 2000, 166 und vom 04. Februar 1999, BStBl. II 2000, 139) die Passivierung bedingt rückzahlbarer Zuwendungen schon in zum Zeitpunkt der Vereinnahmung der Zuwendung zugelassen hat. - BFH, 03.07.1997 - IV R 49/96
Bilanzsteuerliche Behandlung von Druckbeihilfen, die unter bestimmten …
Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 896/04
Schließlich ist bei der Auslegung zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Regelung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes reagiert hat, der in einzelnen Fällen (vgl. BFH, Urteile vom 20. September 1995, X R 225/93, BStBl. II 1997, 320; vom 03. Juli 1997, IV R 49/96, BStBl. II 1998, 244; Urteil vom 17. Dezember 1998, IV R 21/97, BStBl II 2000, 166 und vom 04. Februar 1999, BStBl. II 2000, 139) die Passivierung bedingt rückzahlbarer Zuwendungen schon in zum Zeitpunkt der Vereinnahmung der Zuwendung zugelassen hat. - BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97
Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuschüsse
Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 896/04
Schließlich ist bei der Auslegung zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Regelung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes reagiert hat, der in einzelnen Fällen (vgl. BFH, Urteile vom 20. September 1995, X R 225/93, BStBl. II 1997, 320; vom 03. Juli 1997, IV R 49/96, BStBl. II 1998, 244; Urteil vom 17. Dezember 1998, IV R 21/97, BStBl II 2000, 166 und vom 04. Februar 1999, BStBl. II 2000, 139) die Passivierung bedingt rückzahlbarer Zuwendungen schon in zum Zeitpunkt der Vereinnahmung der Zuwendung zugelassen hat.
- BFH, 20.09.1995 - X R 225/93
1. In echter Auftragsproduktion hergestellte Filme sind immaterielle …
Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 896/04
Schließlich ist bei der Auslegung zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Regelung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes reagiert hat, der in einzelnen Fällen (vgl. BFH, Urteile vom 20. September 1995, X R 225/93, BStBl. II 1997, 320; vom 03. Juli 1997, IV R 49/96, BStBl. II 1998, 244; Urteil vom 17. Dezember 1998, IV R 21/97, BStBl II 2000, 166 und vom 04. Februar 1999, BStBl. II 2000, 139) die Passivierung bedingt rückzahlbarer Zuwendungen schon in zum Zeitpunkt der Vereinnahmung der Zuwendung zugelassen hat. - BFH, 27.07.2004 - IX R 20/03
Anlagevermittlung - Verlustzuweisung vor Beitritt möglich
Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 896/04
Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Gewinn- und Verlustverteilungsabrede steuerlich anzuerkennen, nach welcher später eintretende Gesellschafter mit den bereits beteiligten Gesellschaftern hinsichtlich der Ergebnisverteilung gleichbehandelt und daher die nach Beitritt der weiteren Gesellschafter verwirklichten Verluste vorrangig diesen zugerechnet werden sollen (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 27. Juli 2004, IX R 20/03, BFH/NV 2004, 1473 und vom 17. März 1987, VIII R 293/82, BStBl. II 1987, 558). - BFH, 17.03.1987 - VIII R 293/82
Zur steuerlichen Anerkennung einer Gewinn- und Verlustverteilungsabrede, die …
Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 896/04
Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Gewinn- und Verlustverteilungsabrede steuerlich anzuerkennen, nach welcher später eintretende Gesellschafter mit den bereits beteiligten Gesellschaftern hinsichtlich der Ergebnisverteilung gleichbehandelt und daher die nach Beitritt der weiteren Gesellschafter verwirklichten Verluste vorrangig diesen zugerechnet werden sollen (…vgl. z.B. BFH, Urteile vom 27. Juli 2004, IX R 20/03, BFH/NV 2004, 1473 und vom 17. März 1987, VIII R 293/82, BStBl. II 1987, 558). - Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 896/04
Der Grund für die Neufassung des § 708 Nr. 10 ZPO war, die Beschränkung auf Urteile der Oberlandesgerichte zu beseitigen und die Regelung auch auf Berufungsurteile von Landgerichten zu erstrecken (vgl. Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Justiz, Bundestagsdrucksache 15/1508, zu Art. 1 Nr. 25 (§ 708 ZPO), Seite 22).
- BFH, 20.09.2007 - IV R 68/05
Entscheidung über Passivierungsaufschub gemäß § 5 Abs. 2a EStG bei einem der …
Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 906 veröffentlicht. - BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenerinnerung - Anforderung an die …
Die vom Beklagten (Finanzamt --FA--) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 9. Dezember 2004 2 K 896/04 eingelegte Revision führte zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Verfahrens an das FG (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. September 2007 IV R 68/05, BFHE 219, 7, BStBl II 2008, 483).